Arbeitsrecht
Das Arbeitsverhältnis stellt ein umfassendes Gebilde von vertraglichen Rechten und Pflichten sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber dar.
Fühlt sich eine Partei in ihren Rechten verletzt, kommt es oft zum Streit und die Lösung der vertraglichen Beziehung ist die Folge. Zu diesem Zeitpunkt erst kommt meist der Rechtsanwalt ins Spiel.
Doch Vorsicht! Im Arbeitsrecht ist schnelles Vorgehen notwendig:
Bestes Beispiel dafür ist die dreiwöchige Klagefrist des Arbeitnehmers im Falle der Kündigung, wenn er diese angreifen möchte oder ein Abfindungsanspruch im Raum steht. In vielen Arbeitsverträgen sind darüber hinaus sogenannte „Ausschlussfristen“ geregelt, wonach Ansprüche zu verfallen drohen, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist nach deren Fälligkeit in Textform geltend gemacht bzw. u.U. sogar eingeklagt werden.
Des weiteren hat der Gesetzgeber umfangreiche Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber geregelt:
So hat sich z.B. ein Arbeitnehmer unverzüglich beim Arbeitsamt arbeitssuchend zu melden, wenn er von der Beendigung seines Beschäftigungsverhältnisses erfährt. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird. Andernfalls drohen Kürzungen bei einem eventuellen späteren Arbeitslosengeldbezug.
Noch ein Hinweis:
Sollte es tatsächlich zu einem Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht kommen, trägt die Anwaltskosten in erster Instanz jede Partei selbst. Hier lohnt sich häufig der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung!
COVID19 und seine arbeitsrechtlichen Auswirkungen
Veröffentlichung vom April 2020 Das Coronavirus ist längst auch in unserem Arbeitsalltag angekommen. Unsicherheiten bestehen im Zusammenhang mit der Ausbreitung der Erkrankung und damit einhergehenden behördlichen Anordnungen gerade im Hinblick auf die Auswirkungen...
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Rechtsanwalt Dieter Schmid
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