Forderungsmanagement

Die Zahlungsmoral vieler Schuldner entwickelt sich in vielen Fällen leider nicht zum Besten.
Für Sie als Gläubiger heisst das, dass Sie bereits vor Abschluss eines Vertrages und vor Rechnungstellung geeignete Vorkehrungen treffen müssen!

Sind Ihnen z.B. die Geschäftsführungs- bzw. Vertretungsverhältnisse Ihres Firmenvertragspartners bekannt, wissen Sie um den Arbeitgeber Ihres Einzelschuldners, um ggf. eine umgehende Lohnpfändung in die Wege leiten zu können?
Wir geben Ihnen weitere nützliche Hinweise, wie Sie Ihr Forderungsausfallrisiko vermindern können.

Ist es schließlich so weit und der Schuldner zahlt nicht, kommen verschiedene Möglichkeiten der Forderungsbeitreibung in Betracht.

Bleiben außergerichtliche Maßnahmen und Zahlungsaufforderungen vergeblich, bietet das gerichtliche Mahnverfahren in der Regel eine günstige Variante, zeitsparend zu einem vollstreckbaren Schuldtitel zu gelangen. In Einzelfällen ist jedoch u.U. auch die sofortige Einleitung eines Klageverfahrens ratsam, etwa wenn es um eine Forderung aus unerlaubter Handlung geht, um die Forderung insolvenzsicher zu machen. Hier sind die speziellen Gegebenheiten des Falles zu betrachten.

Haben Sie schließlich einen Titel in der Hand, gilt es, den effektivsten Vollstreckungsweg zu finden.
Im Zusammenwirken mit dem Gerichtsvollzieher oder dem Vollstreckungsgericht heisst es nun, möglichst kostensparend und dennoch erfolgreich zu vollstrecken. In manchen Fällen wird sich auch eine Vereinbarung mit dem Schuldner außerhalb der Zwangsvollstreckungsorgane ergeben können.

Als Gläubiger sind Sie also ebenso gefordert, wie Ihr Anwalt!
Denn im kompletten Inkassoverfahren gilt der Grundsatz: Je mehr Informationen Sie bereits im Vorfeld über den Schuldner haben, umso leichter kommen Sie an Ihr Geld!

 

 

Es berät Sie:
Rechtsanwalt Dieter Schmid

Tel. 09491 / 90 23 01
Fax 09491 / 90 23 02
Email: info@kanzlei-hemau.de

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