Mietrecht

Das private und gewerbliche Mietrecht bietet in vielen Bereichen Konfliktpotential für Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter.
Dies kann die Erfüllung von Vertragspflichten im Zusammenhang mit Kaution, Schönheitsreparaturen oder Mängel und Schäden ebenso betreffen, wie Mieterhöhungen oder Mietvertragskündigungen (z.B. wegen Eigenbedarfs oder Zahlungsverzug).

Wir bieten sowohl Mietern, als auch Vermietern die Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche an:

– Gestaltung von Miet- bzw. Pachtverträgen für Gewerbe und Wohnraum,
– Abwehr und Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, v.a. Mietminderungen,
– Überprüfung mietvertraglicher Klauseln (z.B. betreffend Schönheitsreparaturen, Indexmieten, usw.),
– Abwehr und Geltendmachung von Mieterhöhungen,
– Abgabe von Kündigungs- und Widerspruchserklärungen,
– außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Zahlungs- und Räumungsansprüchen,
– Beratung und Vertretung in Schadensersatzangelegenheiten,
– Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen,
– u.v.m.

Ganz überwiegend werden im Mietrecht sogenannte „Formularmietverträge“ verwendet. Die hierin enthaltenen Klauseln unterliegen einer strengen Wirksamkeitskontrolle zum Schutz des Mieters. Darüber hinaus entwickelt sich die Rechtsprechung zu den Regelungsinhalten von Mietverträgen stets fort. So ergibt sich nicht selten die Unwirksamkeit einzelner Vereinbarungen über Mieterhöhung, Kündigungsverzicht, Schönheits- oder Kleinreparaturen.

 

 

Es berät Sie:
Rechtsanwalt Dieter Schmid

Tel. 09491 / 90 23 01
Fax 09491 / 90 23 02
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