Familienrecht

Das Familienrecht beschäftigt sich mit allen Belangen innerhalb der ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie der eingetragenen Lebenspartnerschaft und verwandtschaftlicher Beziehungen.

Ziel unserer anwaltlichen Tätigkeiten ist es häufig, eine einvernehmliche Lösung in Trennungs- und Scheidungsfragen, im Zusammenhang mit Kindes- und Ehegattenunterhalt, aber auch im Hinblick auf das stets wachsende Promlemfeld Elternunterhalt zu finden.

Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung ist die anwaltliche Vertretung nur eines Ehegatten möglich. Bei der streitigen Scheidung müssen sich jedoch beide Parteien vor Gericht anwaltlich vertreten lassen, da sie sonst keine Prozesshandlungen vornehmen, das heißt weder selbst Anträge stellen, noch diesen zustimmen, noch auf Anträge erwidern können.
Außerdem steht die gesetzliche Intention dahinter, dass beide Parteien – auch aus Gründen der Waffengleichheit – sich fachkundiger Beratung bedienen sollten, zumal das Gericht stets zur Objektivität verpflichtet ist.

Aufgrund der vielfach komplexen Regelungen in den Scheidungsfolgesachen, wie z.B. Ehegattenunterhalt oder Zugewinnausgleich, ist es u.U. ratsam, frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen.

Immer häufiger werden „Kinder“ mit dem Thema Elternunterhalt konfrontiert, denn es besteht die gesetzliche Verpflichtung, im Rahmen bestehender finanzieller Möglichkeiten für den Unterhalt der Eltern zu sorgen – selbst wenn der Kontakt seit langer Zeit abgebrochen war. Muss ein Elternteil im Heim untergebracht werden, sind die Kosten häufig so hoch, dass Pflegeversicherung und Rente nicht ausreichen. Nachdem die Kosten zunächst vom Sozialhilfeträger gezahlt werden, werden die verauslagten Beträge später zurückgefordert.

Es empfiehlt sich stets eine umfassende Prüfung der geltend gemachten Ansprüche!

 

 

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Rechtsanwalt Dieter Schmid

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