Straf- und Bußgeldsachen

Einmal ins Fadenkreuz der Ermittlungsbehörden geraten, bedarf es einer überlegten Verteidigungsstrategie, so dass der Beratung und Unterstützung durch einen anwaltlichen Verteidiger besondere Bedeutung zukommt, zumal dieser – angesichts der massiven Eingriffsmöglichkeiten des Staates im Rahmen der polizeilichen oder staatsanwaltlichen Ermittlungen – eine wichtige Schutz- und Kontrollfunktion wahrnimmt.

Grundlage einer erfolgreichen Verteidigung ist ein enges Vertrauensverhältnis, das insbesondere auf der umfassenden anwaltlichen Schweigepflicht des Strafverteidigers beruht.

Während des laufenden Ermittlungsverfahrens steht die sorgfältige Überprüfung des Tatvorwurfs, die Abstimmung der Verteidigungsstrategie und die Wahrnehmung der Verfahrensrechte des Beschuldigten im Vordergrund. Wichtig ist hierbei insbesondere die Auswertung der Aktenlage durch Geltendmachung des Akteneinsichtsrechts. In geeigneten Fällen ist schon in diesem Verfahrensstadium auf die Einstellung des Verfahrens durch die zuständige Ermittlungsbehörde bzw. auf die Überleitung in ein Strafbefehlsverfahren hinzuwirken.

In allen anderen Fällen steht nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens die Verteidigung im Rahmen der Hauptverhandlung und hierbei insbesondere die sorgfältige Vorbereitung des Angeklagten im Vordergrund.
Zu beachten gilt es stets, dass aufgrund der Öffentlichkeits- und Unmittelbarkeitsmaxime nur solche Beweismittel durch das Gericht verwertet werden dürfen, die in die öffentliche Hauptverhandlung auch in einem strengen förmlichen Verfahren eingebracht wurden.

Natürlich können in einen Strafprozess auch Opfer- und Geschädigtenrechte geltend gemacht werden.
Dies erfordert etwa die Geltendmachung des Akteneinsichtsrechts, die Durchführung der Nebenklage und des Klagerzwingungsverfahrens, sowie die Stellung von Adhäsionsanträgen.

Den mit Abstand größten Teil der Verfahren stellen jedoch Ordnungswidrigkeiten, wie etwa die Verkehrsordnungswidrigkeiten dar.

Als Folge drohen etwa ein Bußgeldbescheid mit Geldbuße und Nebenstrafen, wie das Fahrverbot. Auch in diesem Bereich empfiehlt sich die frühzeitige Auseinandersetzung mit den Ermittlungsunterlagen, um eine zielgerichtete Verteidigungsstrategie entwickeln zu können.

 

 

 

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