Allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht regelt eine Reihe von Rechtsgebieten und Themen, die im Alltag von außerordentlich großer Bedeutung sind.

Bei Kaufverträgen über Immobilien etwa, gilt es rechtzeitig, etwaige Fallstricke zu vermeiden. Ebenso Probleme bereitet oft der Kaufvertrag über Gegenstände des täglichen Gebrauchs, Kraftfahrzeuge oder sonstige Sachen wegen Rechten und Ansprüchen aufgrund von Mängeln, Garantien und sonstigen Leistungsstörungen.

Besonderheiten regelt der Gesetzgeber hierbei insbesondere für den Verbrauchsgüterkauf oder im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Widerrufs-, Rückgabe und Sachmängelansprüchen bei Verbraucherverträgen, wenn es darum geht, das „Kleingedruckte“ in Verträgen auf unwirksame Bestimmungen hin zu überprüfen.

Die Gestaltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen kann für gewerblich tätige Personen von enormer Bedeutung sein und der Vermeidung von Streitigkeiten aus den Kundenbeziehungen dienen.

Schließlich umfasst das allgemeinen Zivilrecht natürlich auch die Abwehr und Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen aufgrund von erlittenen Sach- und Personenschäden.

Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt aus dem Bereich des allgemeinen Zivilrechts.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei der Abwehr oder Durchsetzung weiterer zivilrechtlicher Ansprüche gerne zur Seite. Durch eine gezielte Strategie lassen sich kostenintensive Auseinandersetzungen u.U. bereits außergerichtlich klären und nervenaufreibende Gerichtsverfahren somit im Vorfeld vermeiden.

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